Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude – 
16 % müssen saniert werden

Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude – 16 % müssen saniert werden

Die Europäische Union hat im Mai 2024 die neue Gebäuderichtlinie (EPBD) beschlossen. Damit will die EU erreichen, dass der Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral wird. Besonders im Fokus stehen dabei Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Produktionshallen, Lager oder öffentliche Gebäude.

Was ist beschlossen?

 

- Bis 2030: 16 % der energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen modernisiert werden.

- Bis 2033: Der Anteil steigt auf 26 %.

- Ziel ist es, Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß drastisch zu senken.

 

Wichtig: In Deutschland gibt es noch keine nationale Pflicht, die genau vorgibt, welches Gebäude wann saniert werden muss.

Die Bundesregierung muss die EU-Vorgaben bis 2026 in deutsches Recht umsetzen.

Das bedeutet: Der konkrete Beschluss für Deutschland wird voraussichtlich im Jahr 2026 fallen.

Eigentümer sollten sich jedoch schon jetzt vorbereiten, um rechtzeitig zu handeln und Förderungen optimal zu nutzen.

 

Welche Gebäude zählen zu den 16 %?

 

Die 16 % beziehen sich nicht auf ein Baujahr, sondern auf die energetisch schlechtesten Gebäude im Bestand.

In Deutschland wird das voraussichtlich über die Effizienzklassen im Energieausweis geregelt (z. B. Klasse G oder H).

Typisch betroffen sind ältere Nichtwohngebäude, vor allem Baujahre vor 1980 oder Gebäude, die seit Jahrzehnten nicht energetisch saniert wurden.

Das betrifft nicht nur große Büro- oder Verwaltungsgebäude, sondern auch viele kleinere Betriebe, zum Beispiel:

 

- Bäckereien und Metzgereien

- Autohäuser und Kfz-Werkstätten

- Handwerksbetriebe wie Schreinereien oder Stuckateurbetriebe

- Einzelhandelsflächen, kleinere Läden und Friseursalons

- Lagerhallen und kleinere Produktionsstätten

Betrifft das mein Gebäude?

Ob Ihr Gebäude betroffen sein könnte, hängt vom Energieausweis ab. Gebäude mit sehr schlechten Effizienzklassen (hoher Energieverbrauch) gehören zur betroffenen Gruppe. Gerade ältere Nichtwohngebäude ohne Dämmung, mit veralteten Heizsystemen oder schlechter Haustechnik fallen hier auf.

 

Warum jetzt handeln?

 

- Frühzeitig planen: Sanierungen brauchen Zeit und gute Vorbereitung.

- Förderungen sichern: BAFA und KfW bieten attraktive Zuschüsse und Kredite.

- Steuerliche Vorteile nutzen: Sanierungskosten können in die Abschreibung aufgenommen werden und mindern so die Steuerlast.

- Mitarbeiterkomfort verbessern: Ein saniertes Gebäude bietet im Sommer besseren Hitzeschutz und im Winter mehr Behaglichkeit – Ihre Mitarbeiter fühlen sich wohler und arbeiten produktiver.

- Zukunftssicherheit: Unternehmen vermeiden späteren Zeitdruck, wenn die Pflicht gilt.

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- Energieausweise nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude

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- Planung und Begleitung Ihrer Sanierung

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